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   BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80   

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https://dejure.org/1980,6084
BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80 (https://dejure.org/1980,6084)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - 1 StR 88/80 (https://dejure.org/1980,6084)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 1 StR 88/80 (https://dejure.org/1980,6084)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände - Eingreifen des Revisionsgerichts bei fehlerhaften Strafzumessungserwägungen, Außerachtlassung des anerkannten Strafzwecks und ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatgericht bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78).

    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3).

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Die Revision kann nicht auf die Rüge gestützt werden, die ausgeworfene Freiheitsstrafe sei in Relation zu der gegen die Mitangeklagte Günsel A. verhängten Freiheitsstrafe gesetzt und deshalb zu niedrig bemessen worden; ebenso wie das Verhältnis der gegen verschiedene Angeklagte verhängten Strafen zueinander unterliegt auch deren Höhe der tatrichterlichen Beurteilung, und grundsätzlich ergibt sich aus der Höhe der Strafe eines Mitangeklagten kein Rechtsfehler bei der Zumessung der Strafe gegen einen anderen Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 -, vom 25. Mai 1977 - 3 StR 130/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatgericht bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatgericht bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatgerichts respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639).
  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatgericht bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen -

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatgericht bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78).
  • BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79

    Strafbemessung: Prüfungsumfang durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Die Revision kann nicht auf die Rüge gestützt werden, die ausgeworfene Freiheitsstrafe sei in Relation zu der gegen die Mitangeklagte Günsel A. verhängten Freiheitsstrafe gesetzt und deshalb zu niedrig bemessen worden; ebenso wie das Verhältnis der gegen verschiedene Angeklagte verhängten Strafen zueinander unterliegt auch deren Höhe der tatrichterlichen Beurteilung, und grundsätzlich ergibt sich aus der Höhe der Strafe eines Mitangeklagten kein Rechtsfehler bei der Zumessung der Strafe gegen einen anderen Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 -, vom 25. Mai 1977 - 3 StR 130/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79).
  • BGH, 25.05.1977 - 3 StR 130/77

    Strafzumessungserwägungen beim Handel mit Betäubungsmitteln (Heroin) -

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
    Die Revision kann nicht auf die Rüge gestützt werden, die ausgeworfene Freiheitsstrafe sei in Relation zu der gegen die Mitangeklagte Günsel A. verhängten Freiheitsstrafe gesetzt und deshalb zu niedrig bemessen worden; ebenso wie das Verhältnis der gegen verschiedene Angeklagte verhängten Strafen zueinander unterliegt auch deren Höhe der tatrichterlichen Beurteilung, und grundsätzlich ergibt sich aus der Höhe der Strafe eines Mitangeklagten kein Rechtsfehler bei der Zumessung der Strafe gegen einen anderen Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 -, vom 25. Mai 1977 - 3 StR 130/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, auch bei Vorliegen mehrerer Erschwerungsgründe auf die Mindeststrafe zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände so deutlich überwiegen, daß die Strafschärfungsgründe dadurch nicht mehr ins Gewicht fallen (BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80 -, vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - und vom 15. Januar 1982 - 2 StR 153/81).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87

    Besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
  • BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer

    Das Vorliegen mehrerer Erschwerungsgründe schließt die Mindeststrafe nicht von vornherein aus (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80 -).
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